Um die Reform der regionalen Zollfreigabeintegration, papierlosen Zollfreigabevorgänge und den papierlosen Prozess der unterstützenden Freigabearbeiten zu vertiefen, hat das Generalverwaltungsamt für Zölle deutschlandweit ein Pilotprogramm zur Änderung und Stornierung von Zolldeklarationen für Import- und Exportgüter gestartet. Seit dem 1. Dezember 2015 wurde das HP2015-System in den vier Provinzen im Testbetrieb genommen, und die Änderung und Stornierung von Zolldeklarationen wird nun papierlos durchgeführt.
Was ist das HP2015-System?
1. Unterstützungssystem für Zollfreigabevorgänge (aktueller Online-Dienst zur Änderung und Stornierung von Zolldeklarationen);
2. Wichtige Unterstützung für die regionale Integration der Zollfreigabe und die Reform des papierlosen Zolls;
3. Interaktiver Datenaustausch und Geschäftsabwicklung mit dem elektronischen Vor-Einreise-System und dem H2010-Zollfreigabemanagementsystem.
Freundliche Erinnerung
Seit dem 1. März 2016 hat die Zollverwaltung im ganzen Land die papierlose Änderung und Stornierung von Zolldeklarationen vollständig implementiert, außer in Fällen technischer Probleme wie Computer- oder Netzwerksysteme, die es unmöglich machen, Zolldeklarationen über das Voreintragsystem zu ändern oder stornieren. Der Zoll wird ab sofort keine Änderungen oder Stornos mehr auf papierlicher Basis bearbeiten.
Gemäß den „Verordnungen der Zollverwaltung der Volksrepublik China zur Änderung und Stornierung von Import- und Exportgüterdeklarationen“ (Verfügung Nr. 220 des Generalzolls) werden die folgenden drei Fälle von Reparaturen und Stornierungen von Zolldeklarationen in die papierlose Bearbeitung einbezogen:
1. vom Unternehmen initiierte Reparatur (wie im Ablaufdiagramm dargestellt);
2. vom Zoll initiierte Reparatur (wie im Ablaufdiagramm dargestellt);
3. direkte Zollstorno: Die Überprüfung der Zollmeldung im HP2015-System initiierte einen direkten Stornoprozess, der nach Genehmigung in H2010 die Rücknahme der Zollmeldung abgeschlossen hat.